In den letzten zwei Jahren > also während der Zeit meines Herzinfarkts, der fünfmonatigen Obdachlosigkeit und meiner Herzoperation < habe ich bereits fünfmal in sogenannter Erzwingungshaft gesessen (ein bis vier Tage). Hintergrund ist, dass ich Bußgelder für Bagatelldelikte (wie z. B. die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beim Führen eines Fahrzeugs um 7 km/h usw.) nicht bezahlen kann bzw. auch nicht will, da meine Armutsrente bzw. die aufstockende Grundsicherung schon so nicht für eine soziokulturelle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben reicht.
Nachstehend meine Antwort an das Strafgericht des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten auf die Androhung einer weiteren zweitägigen und somit sechsten Erzwingungshaft, die außer immensen Kosten überhaupt nichts bringt – ich kann für einen Fall immer nur einmal erzwingungsinhaftiert werden, und versuchte Pfändungen laufen aufgrund meiner Armutsrente bzw. der aufstockenden Grundsicherung ins Leere.